Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Nassau DOOR A/S
(Die Nassau DOOR A/S wird im Folgenden als „Verkäufer” bezeichnet.)
Soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt, liefert der Verkäufer seine Produkte zu den nachstehenden Bedingungen. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen genießen den Vorrang vor den Allgemeinen Bedingungen des Käufers, Orgalime, NL, AB 92 o. Ä.
Das Angebot des Verkäufers ist in Bezug auf Preis und Menge für ein Monat bindend, nicht jedoch in Bezug auf Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Der Verkäufer verpflichtet sich erst zu einem bestimmten Lieferzeitpunkt oder Liefertermin, wenn seine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.
Der Verkäufer behält sich vor, die vereinbarten Preise und die Preise in der jeweils gültigen Preisliste im Falle von Wechselkursänderungen, Preissteigerungen bei Rohwaren, Transportkosten und Zolltarifen, staatlichen Eingriffen und anderen Umständen, die sich dem Einfluss des Verkäufers entziehen, anzupassen, falls dem Verkäufer dadurch nachweislich insgesamt Mehrkosten von über 10% ohne MwSt. entstehen.
Der Verkäufer behält sich das volle Eigentumsrecht an allen verkauften Waren bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Kaufsumme(n) vor.
Alle Lieferzeitpunkte gelten als Richtwerte und unter der Voraussetzung, dass der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt alle seine Verpflichtungen erfüllt hat. Hat der Verkäufer zum angegebenen Zeitpunkt oder
Termin nicht geliefert, so kann der Käufer schriftlich die Lieferung innerhalb einer Frist von nicht unter zwei Wochen ab Eingang der schriftlichen Mahnung beim Verkäufer verlangen. Nur wenn der Verkäufer danach auch weiterhin die Lieferung nicht durchgeführt hat, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat im Falle des Rücktritts keinen Anspruch auf Entschädigung irgendwelcher Art, es sei denn, der Verzug ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäuferszurückzuführen.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen gemäß Incoterms 2010 und der Klausel EX Works.
In Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer von seinen Verpflichtungen befreit, solange die
höhere Gewalt andauert. Höhere Gewalt liegt vor, falls der Verkäufer oder Zulieferer des Verkäufers infolge
von Ereignissen wie Krieg, Terror, Aufruhr, öffentlichen Restriktionen, Import- und Exportverbote, Naturkatastrophen aller Art sowie weiträumigen oder lokalen Arbeitskämpfen, Brand, Stromausfall, Computerviren o. Ä. daran gehindert sind, ihre Verträge zu erfüllen, es sei denn, dass nachgewiesen wird, dass der Verkäufer dies billigerweise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte vorhersehenmüssen.
Der Verkäufer behält sich vor, ohne Vorankündigung Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, soweit diese keinen Einfluss auf Qualität, Leistung oder Aussehenhaben.
Der Verkäufer haftet gemäß der Produkthaftungsgesetzgebung für Personenschäden. Der Verkäufer schließt im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer die Haftung für gewerblichen Sachschaden aus, der etwa auf die Lieferung des Verkäufers zurückzuführen ist. Werden gegen den Verkäufer seitens Dritter Schadensersatzansprüche wegen gewerblichen Sachschadens geltend gemacht, der etwa auf die Lieferung des Verkäufers zurückzuführen ist, so ist das Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer verp flichtet, den Verkäufer von allen derartigen Forderungen freizustellen, die die angemessenen Aufwendungen des Verkäufers zur Abwehr decken. Der Käufer ist verpflichtet, sich beim selben Gericht wie der Verkäufer
beklagen zu lassen.
Der Käufer hat ab Lieferung ein einjähriges Beanstandungsrecht in Bezug auf nachweisliche Mängel, die auf Fehler bei Konstruktion, Material oder Herstellung zurückzuführen sind. Dem Verkäufer müssen etwaige Beanstandungen unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach der Feststellung eines Mangels schriftlich in Händen sein. Die Beanstandungsfrist ist in keinem Fall länger als ein Jahr. Wird eine Beanstandung anerkannt, so wird der Mangel nach Wahl des Verkäufers durch Anpassung, Reparatur oder Umtausch behoben. Der Verkäufer deckt nicht die Folgekosten im Zusammenhang mit der Behebung.
Der Verkäufer haftet nicht über die Bestimmungen in Punkt 5, 9 und 10 hinaus. Dies gilt für alle Verluste und Verzögerungen, die der Mangel etwa verursacht, darunter Betriebsausfall, entgangener Gewinn und sonstige finanzielle Folgeschäden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Verkäufer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden 2% Zinsen je angefangenen Monat berechnet.
Streitigkeiten aus dem Vertrag und den daraus abgeleiteten Bestimmungen sind nach dänischem Recht und am dänischen Gerichtsstand des Verkäufers zu entscheiden.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen eines anderen Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt